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Balkonkraftwerk anmelden: Marktstammdatenregister Schritt für Schritt
Wo, wann und was Sie anmelden müssen, mit Quellen.
Wo
Im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Die Registrierung ist kostenlos.
Wann
Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Als Inbetriebnahme gilt laut MaStR der Zeitpunkt, an dem erstmals Wechselstrom ins Hausnetz fließt.
Netzbetreiber
Eine separate Meldung an den Netzbetreiber ist seit dem 16.05.2024 nicht mehr nötig, wenn die Grenzen eingehalten werden und keine Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird.
Speicher
Ein Speicher wird zusammen mit dem Balkonkraftwerk angemeldet.
Angaben und Vollmacht
Welche Angaben genau verlangt werden, zeigt die Registrierungshilfe des MaStR. Halten Sie Datenblatt und Typenschild von Modulen, Wechselrichter und Speicher bereit. Dritte dürfen mit Vollmacht für Sie registrieren.
Stand
Die Angaben geben den Stand vom 28.10.2026 wieder. Maßgeblich ist die Hilfe des Marktstammdatenregisters.
Beratung anfragenQuellen
- Marktstammdatenregister: Häufige Fragen
- Marktstammdatenregister: Registrierungshilfe Balkonkraftwerk (PDF, Stand 01.04.2024)
Von Advanced Tech GmbH, geprüft am 28.10.2026. Richtwerte und allgemeine Hinweise, keine Planung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Datenblätter der Hersteller und die genannten Quellen.
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